Finanzielle Unterstützung für Unternehmen
Der MikroSTARTer ist ein Kleinstkredit der NBank, der fester Bestandteil des Produktportfolios der Förderbank ist. Mit ihm unterstützt das Land Niedersachsen Gründungen und Unternehmensnachfolgen, insbesondere Kleinstgründungen, mit Sitz in Niedersachsen.
Förderfähige Kosten können von 5.000 € bis zu 40.000 € zu 100% gefördert werden. Die Laufzeit ist unabhängig von der Höhe der aufgenommenen Kreditsumme auf sieben Jahren festgelegt.
Mit den Mitteln des MikroSTARTers können jegliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z.B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten), finanziert werden. Nicht förderfähig ist der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Auch kann eine Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben wie auch Anschlussfinanzierungen und Prolongationen nicht über den MikroSTARTer finanziert werden.
Die Förderung kann von natürlichen Personen, die gerade die Voll- oder Teilzeitgründung ihres Unternehmens durchführen oder eine Unternehmensnachfolge anstreben, beantragt werden. Auch bereits gegründete Unternehmen können in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (ab Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag usw.) den MikroSTARTer Niedersachsen beantragen.
Die Beantragung erfolgt durch die antragstellende Person oder das antragstellende Unternehmen über das Kundenportal der NBank nach der Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle, z. B. im Hause der WiReGo. Bei Interesse an dem MikroSTARTer berät das Team der WiReGo gerne. Alle Informationen sind zudem auf der Seite der NBank unter www.nbank.de zu finden.