Gründen aus der Arbeitslosigkeit – Teil 1: Starten aus dem ALG 1

In einem alten Sprichwort heißt es: „Viele Wege führen nach Rom“. So gilt auch für die Existenzgründung, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, um sich den Traum von einer selbstbestimmten, unternehmerischen Zukunft zu erfüllen. Die Gründung eines Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit heraus ist eine davon, die zudem die Chance auf eine besondere Förderung hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit Dich bei der Umsetzung Deines Vorhabens finanziell mit einem Gründungszuschuss unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht jedoch nicht.

Voraussetzungen für den Antrag auf Gründungszuschuss:

  • 150 Tage Restanspruch auf „Arbeitslosengeld 1“ bei Start der Selbstständigkeit
  • die geplante Selbstständigkeit wird im Haupterwerb ausgeübt
  • aussagekräftiger Businessplan inkl. Tragfähigkeitsbescheinigung

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses:

  • Den Gründungszuschuss erhältst Du nach Bewilligung für 6 Monate
  • Der monatliche Zuschuss ergibt sich aus der Höhe Deines persönlichen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro als Zuschlag zur Sozialversicherung
  • Bei Bedarf und auf Antrag kann die Agentur für Arbeit die 300 Euro für weitere 9 Monate bewilligen

Solltest Du diesen Weg in die Selbstständigkeit beschreiten wollen, lasse Dich rechtzeitig von Deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit und gern vom Gründungsteam der WiReGo (info@wirego.de; 05321/76703) beraten.

Weitere Informationen findest Du unter www.arbeitsagentur.de

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