Gründungs-Tipp

Die Kombination aus einer hauptberuflichen Tätigkeit in Teilzeit und einer selbstständigen Nebentätigkeit ist nicht selten. Allerdings sind die Einnahmen im Hauptberuf meist niedrig und die Anzahl der geleisteten Stunden gering. Damit man keine bösen Überraschungen erlebt und Krankenkassenbeiträge nachzahlen muss, sollte man bei der Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist durchaus möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall entscheidet, dass man nicht nebenberuflich selbstständig ist. In diesem Fall muss man sowohl für die abhängige Beschäftigung als auch für die Selbstständigkeit Beiträge entrichten.

Zudem sollte man die aufzunehmende Tätigkeit hinsichtlich einer Rentenversicherungspflicht überprüfen. Es gibt Tätigkeiten, welche eine Rentenversicherungspflicht, auch in der selbstständigen Nebentätigkeit, auslösen (z. B. bei Lehrer, Trainer oder Physiotherapeuten). Hierzu kann man sich fachkundig, z. B. durch die Rentenversicherung, beraten lassen. Man sollte außerdem prüfen, ob die Selbständigkeit einer Beitragspflicht in einer der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften unterliegt (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. - www.dguv.de).

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