Mitgliedschaften in Berufsverbänden – Ist das nötig?

„Ich habe mich als Zweiradmechanikermeisterin selbständig gemacht. Jetzt bekomme ich unaufgefordert eine Mitgliedsbestätigung von der Handwerkskammer. Muss ich da Mitglied sein?“, fragt sich Marie. Leider ja, denn wer sich beruflich selbständig macht, muss eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Vorschriften beachten.

Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch informiert: Die Handwerkskammer bei Handwerksberufen, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer, das Statistische Landesamt und das Handelsregister (Amtsgericht). Selbständige in den Freien Berufen (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Künstler) melden sich direkt beim Finanzamt (und nicht beim Gewerbeamt) an. Sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Gründer müssen ihrem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auf elektronischem Wege übermitteln.

Unser Tipp: Ruf bei der jeweils im Schreiben angegebenen Nummer an und frage nach, ob es eine beitragsfreie Zeit für Gründer gibt.

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