Sacheinlagen als Lösung bei fehlendem Eigenkapital

Oftmals kann eine geplante Selbstständigkeit nur mittels eines Kredits realisiert werden. Es gilt also eine Bank vom Geschäftsmodell zu überzeugen. Ein sehr gut ausgearbeiteter Businessplan ist da sicher unverzichtbar, reicht alleine aber nicht aus. Banken, die mit der Kreditvergabe an Gründer Risiken eingehen, erwarten vom Kreditnehmer ein klares Bekenntnis zum eigenen Vorhaben. Eigenkapital, das vom Gründer in die Finanzierung eingebracht wird, ist ein solches Bekenntnis.

Als Faustregel gilt, dass zumindest 15%, besser noch 20% des erforderlichen Kapitalbedarfs für die Umsetzung eines Gründungsvorhabens in Form von Eigenkapital einzubringen sind. Zwar gibt es hierzu verschiedene Formen öffentlicher Förderung, doch „echtes Eigenkapital“ können diese Ansätze nicht komplett ersetzen. Das bedeutet: Fehlt es an Eigenkapital, drohen geplante Gründungen an der Finanzierungshürde zu scheitern.

In der Beratungspraxis der WiReGo zeigt sich, dass ein möglicher Ausweg aus diesem Dilemma oftmals übersehen wird. Denn fehlt es an Erspartem, können alternativ auch Sacheinlagen in die Gründungsfinanzierung eingebracht werden. Hierbei handelt es sich um private Gegenstände, die einen unmittelbaren inhaltlichen Bezug zum geplanten Gründungsvorhaben aufweisen (bspw. der vorhandene Rasenmäher für eine Gründung im Bereich der Gartenpflege). Neben dem inhaltlichen Bezug ist zur Anerkennung von Sacheinlagen als Eigenkapital auch wichtig, dass die im Geschäftsplan angesetzten Sachwerte entweder durch Vorlage von Kaufbelegen oder aber Wertgutachten nachvollziehbar belegt werden können.

Fehlende Barmittel sind also kein Grund, um eine angestrebte Gründung vorzeitig abzubrechen. Das Team der WiReGo hilft dir gern bei Fragen zu diesem Thema weiter.

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