Tipp: Fiskus an Gründungsfinanzierung beteiligen
Ein erfolgreicher Start in die Selbstständigkeit hängt neben vielen anderen Aspekten vom Zugang zu Kapital ab. Gerade bei einer Betriebsübernahme mit größerem Kapitalbedarf sind in der Regel Bankkredite erforderlich, die aber oft nur gewährt werden, wenn Eigenkapital vorhanden ist. In der Praxis scheitern viele Vorhaben an dieser Hürde.
Der Beteiligungsfonds der WiReGo ist eine gute Möglichkeit, dieses Problem zu lösen. Eine andere ist der sogenannte Investitionsabzugsbetrag, der von Unternehmen, aber auch von Gründern noch vor dem Start der Selbstständigkeit in Anspruch genommen werden kann. Worum geht es? Steuerpflichtige können hier für die künftige Anschaffung von Wirtschaftsgütern derzeit bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Kosten steuermindernd abziehen. Das mindert aus Sicht des Gründers, der noch in abhängiger Beschäftigung ist, aber bspw. im Folgejahr eine Gründung plant, die im aktuellen Jahr zu zahlende Einkommenssteuer. Insofern beschreibt die frühere Bezeichnung Ansparrücklage besser, was hier passiert: Über eine zinslose Steuerstundung wird eine Rücklage gebildet, die im Zuge der Gründungsfinanzierung als Eigenkapital eingebracht werden kann.
Soweit die sehr vereinfachte Darstellung. Im Detail gibt es aber vieles zu beachten, so dass dazu eine steuerliche Beratung absolut zu empfehlen ist.