Gründung aus der Arbeitslosigkeit

In einem altbekannten Sprichwort heißt es: „Viele Wege führen nach Rom“. So lässt sich auch der Traum von einer selbstbestimmten, unternehmerischen Zukunft über verschiedene Wege erfüllen. Bei einer Gründung eines Unternehmens aus der Arbeitslosigkeit, hast du Chancen auf eine besondere Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Förderung für Gründungen aus dem ALG I

Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du vom Gründungszuschuss profitieren. Die Agentur für Arbeit unterstützt dich damit finanziell bei der Umsetzung deines Gründungsvorhabens. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht jedoch nicht.

Voraussetzungen für den Antrag auf Gründungszuschuss:

  • mind. 150 Tage Restanspruch auf „Arbeitslosengeld 1“ bei Start der Selbstständigkeit
  • die geplante Selbstständigkeit wird im Haupterwerb ausgeübt
  • aussagekräftiger Businessplan inkl. Tragfähigkeitsbescheinigung der WiReGo

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses:

  • der Gründungszuschuss wird nach Bewilligung sechs Monate gezahlt
  • der monatliche Zuschuss ergibt sich aus der Höhe des persönlichen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro als Zuschlag zur Sozialversicherung
  • bei Bedarf und auf Antrag kann die Agentur für Arbeit die 300 Euro für weitere neun Monate bewilligen

Du möchtest mit deiner Idee durchstarten und raus aus der Arbeitslosigkeit? Dann lass dich rechtzeitig von deiner/m SachbearbeiterIn bei der Agentur für Arbeit beraten. Und komm auch zu uns. Unser Gründungsteam unterstützt dich bei deinem Vorhaben. Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de

Förderung für Gründungen aus dem ALG II

Auch wenn du Arbeitslosengeld II beziehst und dich selbstständig machen möchtest, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter. Dazu gehört das sogenannte Einstiegsgeld, das ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden kann. Auch beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine sogenannte Ermessensleistung, so dass es darauf keinen rechtlichen Anspruch gibt.

Voraussetzungen für den Antrag auf Einstiegsgeld:

Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes:

  • als Ergänzung zum Arbeitslosengeld II erfolgt eine zeitlich befristete Zahlung des Einstiegsgeldes
  • Dauer und Höhe der Zahlung richten sich nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • die Förderdauer kann maximal 24 Monate betragen

Du möchtest dich auf den Weg in die Selbstständigkeit machen? Nur Mut. Dein/e SachbearbeiterIn beim Jobcenter wird dich über die Möglichkeiten beraten. Gern kannst du dich auch an unser Gründungsteam wenden für mehr Informationen rund um die Unternehmensgründung. Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de

Du möchtest in die Selbstständigkeit starten und brauchst Unterstützung? Kein Problem. Unser Team aus Gründungsberaterinnen und -beratern steht dir mit Rat und Tat zur Seite.

GRÜNDUNGSSERVICE TUC & WIREGO

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